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Aktuelles bei basic

Die BNN-Sortimentsrichtlinie

basic bietet seinen Kunden ein Lebensmittelsortiment mit bis zu 12.000 Bio-Artikeln.

31. Mai 2020

basic bietet seinen Kunden ein Lebensmittelsortiment mit bis zu 12.000 Bio-Artikeln.

Nachdem wir uns den Sortimentsrichtlinien des BNN verpflichtet haben, darf dieses umfangreiche Sortiment nur noch aus Bio-Produkten zertifizierter Erzeuger und Verarbeiter aus kontrolliert ökologischem Anbau bestehen.

Gesetzliche Grundlage und Mindestanforderung für diese Produkte ist die EU-Bio-Verordnung. Die BNN-Sortimentsrichtlinien definieren, was zum Sortiment gehören darf und was nicht. Für Lebensmittel (z. B. Fisch, Meeresfrüchte und Nahrungsergänzungsmittel) und Naturkosmetik, die nicht von der EU-Bio-Verordnung erfasst werden hat der BNN selbst streng einzuhaltende Kriterien entwickelt.

Wir bieten Ihnen ausschließlich zweifelsfreie Bio-Qualität und die 100 % basic-Sortimentsgarantie! Auf dieser Grundlage werden alle basic Filialen von einer neutralen Kontrollstelle geprüft und zertifiziert.

Mit Brief und Siegel:
besondere Anforderungen bei Fisch und Meeresfrüchten aus Wildfang und Jagderzeugnissen

Fisch aus Wildfang, Meeresfrüchte und Erzeugnisse der Jagd können nicht nach der EU-Öko-Verordnung zertifiziert werden. Deshalb gelten hier besondere Anforderungen: So dürfen Fang, Gewinnung und Herstellung von Wildfisch- und Meeresfrüchteprodukten nur von Unternehmen durchgeführt werden, die von einem unabhängigen Kontrollgremium überprüft und zertifiziert worden sind.

Wildfleisch von frei lebenden, gejagten Tieren muss aus der Region stammen und darf ausschließlich über Jäger bezogen werden.

Keine Ausnahmen: Nahrungsergänzungsmittel

Wenn Nahrungsergänzungsmittel (z.B. Kapseln, Pastillen, Tabletten) bestimmte Zusätze enthalten, können sie nicht nach der EU-Öko-Verordnung zertifiziert werden. Hier greifen nun die Richtlinien des BNN.
Diese besagen: Wenn die Zutaten von einem Nahrungsergänzungsmittel zu 100 % aus landwirtschaftlichem Ursprung stammen, müssen diese mindestens die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllen.

Wenn die Zutaten nicht zu 100 % aus landwirtschaftlichen Produkten hergestellt worden sind, dürfen sie keine chemischen und synthetischen Süßstoffe, keine Konservierungs- und Aromastoffe und keine Farbstoffe und Antioxidantien enthalten, deren Verbindungen nicht in der Natur vorkommen. Die verwendeten Rohstoffe und das Endprodukt dürfen nicht mit ionisierenden Strahlen behandelt worden sein und für die Herstellung dürfen keine gehärteten Fette, Paraffine oder PEG sowie keine genetisch veränderten Zutaten eingesetzt werden.

Beste Naturkosmetik-Qualität

Auch Naturkosmetika werden in der EU-Bio-Verordnung nicht erfasst, d. h. dass es für diese Produkte bislang keine allgemein gültigen Normen gibt. Umso wichtiger ist es, dass auch hier die strengen BNN-Richtlinien greifen. Diese legen fest, dass alle Naturkosmetikartikel nach privatrechtlichen Standards zertifiziert sein müssen. In diesen Standards muss festgelegt sein, welche Inhaltsstoffe und Herstellungsverfahren zulässig sind und wie deren Einhaltung geprüft und am Produkt kenntlich gemacht wird.

Vom BNN anerkannt werden unter anderem die privatrechtlichen Standards von BDIH - Kontrollierte Naturkosmetik, ECOCERT, EcoGarantie, ICADA, ICEA, NATRUE und USDA.

Infos zum Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. (BNN) finden Sie unter www.n-bnn.de, weitere Hinweise zu den Sortimentsrichtlinien unter www.sortimentsgarantie.de

Offener Brief des BNN an Politik an Politik und Lebensmittelwirtschaft zur Umsetzung der UTP-Richtlinie

 


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